Wann dürfen Sträucher und Hecken geschnitten werden?

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In Deutschland ist es im Bundesnaturschutzgesetz eindeutig geschrieben, wann Sträucher und Hecken geschnitten werden dürfen oder vielmehr wann es untersagt ist. In den Monaten, in denen Vögel mit dem Nestbau und der Eiablage beginnen, ist der Rückschnitt verboten. Diese Zeit startet am 1. März und endet mit dem 30. September. Der Rückschnitt darf also erst mit dem 1. Oktober geschehen. Diese Zeit endet mit dem 28. Februar.

Wann darf man Sträucher und Hecken schneiden?

Wann darf man Sträucher und Hecken schneiden

Im § 39 des BNatSchG wird genauer gesagt, dass es in den gesagten Monaten verboten ist, „Gebüsche und Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Mit diesem deutlichen Rückschnitt würden wild lebende Tiere vertrieben. Schon gebaute Neste könnten zerstört werden. Lediglich „schonende Form- und Pflegeschnitte“ sind erlaubt. Damit darf die Überwucherung frischer Triebe beseitigt werden. Schnitte, die zur Gesunderhaltung von Bäumen und Büschen notwendig sind, dürfen damit ganzjährig vorgenommen werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz will mit dieser Regelung besonders wild lebende Tiere schützen. Diese brüten oft versteckt und unbemerkt in dem dichten Geäst von Hecken und Sträuchern. Besonders die kleinen Vögel bauen nur kleine Nester. Sie schützen sich zwischen den Zweigen vor Fressfeinden und größeren Vögeln. Wird nach dem Schlüpfen der Jungtiere plötzlich mit einer Heckenschere gearbeitet, werden die Elterntiere das Nest verlassen. Die Jungvögel sind der Temperatur jetzt ungeschützt ausgeliefert.

Selbst wenn das Nest nicht zerstört wird, können sie wegen der Unterkühlung erkranken oder sterben. Die Elterntiere können durch die Aktivität dauerhaft vertrieben werden. Das würde bedeuten, dass die geschlüpften Jungvögel verhungern und sterben.

Wird lediglich mit einer mechanischen Schere ein Rückschnitt einzelner Äste vorgenommen, ist das weniger störend. Selbst wenn die Elterntiere durch die Aktion kurz aufgeschreckt werden, kommen sie trotzdem nach wenigen Augenblicken wieder zurück zum Nest. Bemerkst du ein aufgeregtes Vogelzwitschern bei der Gartenarbeit, sollte dieser Bereich möglichst schnell wieder verlassen werden. Oft ist es möglich, diese Äste zu einem späteren Zeitpunkt zu schneiden. Auf diese Weise wird dem Wildvogel die benötigte Ruhe wieder gestattet. Er wird schnell zu den Jungen zurückkehren und wieder die Brutpflege fortsetzen.

Eine wirkliche Ausnahme von der Schutzzeit ist gegeben, wenn der Schnitt von einer Behörde angeordnet wurde. Dies kann dann der Fall sein, wenn von einem Gehölz eine Gefahr ausgeht. Es kommt immer öfter zu heftigen Frühjahrsstürmen. In der Folge werden Äste und ganze Bäume als gefährlich eingestuft. Die Pflanzen könnten vollständig umstürzen. Die Gefährdung von Menschenleben hat in diesem Fall Vorrang. Auch große Äste, die drohen herabzufallen, dürfen von den Arbeitenden dann geschnitten werden.

Soll eine Baumaßnahme fortgesetzt werden, kann bei der entsprechenden Behörde eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Diese wird dann erteilt, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs beseitigt werden soll. Müssen vor Baubeginn große Gehölze entfernt werden, muss auch das nach dem BNatSchG entsprechend geplant werden. Das ist mit ein Grund, dass viele Baumaßnahmen erst im Herbst beginnen dürfen.

Zum Schutz der Umwelt und der Natur ist es sinnvoll, solche Arbeiten der Jahreszeit anzupassen. Willst du eine Hecke zweimal im Jahr schneiden, kann das Ende Februar und Anfang Oktober geschehen. In dieser Zeit sind die Vögel noch nicht oder nicht mehr mit dem Nestbau beschäftigt.

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