Pflanzenschutz

Pflanzen bedürfen unseres Schutzes. Dies wird nicht nur allgemein vorausgesetzt, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Gesetz zum Pflanzenschutz wurde bereits im Jahre 1986 erlassen.

Reformiert wurde das Pflanzenschutzgesetz, kurz PflSchG, im Februar 2012, vorrangig, um die europaweit geltenden Verordnungen auch in das deutsche Recht einzubinden. Dabei lag der Fokus auf Neuregelungen zum zu erbringenden Sachkundenachweis.

Im Folgenden erfährst du, was das Pflanzenschutzgesetz beinhaltet und wer einen Sachkundenachweis benötigt.

Was ist das Pflanzenschutzgesetz?

Pflanzenschutz und Pflanzenschutzgesetz

Das „Gesetz zum Schutze der Kulturpflanzen“ umfasst neun Paragrafen und ist auf folgende Regelungen ausgerichtet:

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Beratung über Pflanzenschutzmittel
  • Verkauf von Pflanzenschutzmitteln

Wer in diesem Bereich aktiv werden möchte, muss einen entsprechenden Sachkundenachweis besitzen. Hier wird der Unterschied zum überarbeiteten Gesetz deutlich, wonach bereits ein entsprechender Berufsabschluss oder Studiengang ausreichte, um die Berechtigung zu erlangen. 

Für nach altem Recht als sachkundig geltende Berufsgruppen bestand eine Übergangsfrist. Seit dem 27. November 2015 muss der Sachkundenachweis vorliegen, ansonsten machst du dich strafbar, wenn ein beruflicher Umgang mit Pflanzenschutzmitteln besteht.

Was ist der Sachkundenachweis zum Pflanzenschutzgesetz?

Die Ausbildung allein reicht nicht mehr aus. Im Anschluss daran muss der Sachkundenachweis beantragt werden. Ansprechpartner sind die im jeweiligen Bundesland ansässigen Behörden. 

Berufseinsteiger müssen einen entsprechenden Antrag stellen und die Bescheinigung der Ausbildungsstätte im Anhang beifügen. 

Wichtig: Der Sachkundenachweis zum Pflanzenschutz muss im Abstand von drei Jahren aufgefrischt werden. Wer dies versäumt, dem droht der Entzug des Nachweises.

Wie sieht ein Sachkundenachweis aus?

Alle in Deutschland ausgestellten Sachkundenachweise werden in Form von Plastikkarten ausgegeben. Du kannst dir den Nachweis also wie eine Scheckkarte vorstellen. 

Der Nachweis enthält folgende Angaben:

Vorderseite:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum 
  • Geburtsort
  • Umfang der Sachkunde
  • Registriernummer

Rückseite:

  • Behörde
  • Ausstellungsort
  • Ausstellungsdatum
  • Beginn des Fortbildungszeitraumes
  • eigene Unterschrift

Passfotos sind nicht notwendig. Farbe und Design können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.

Welche Berufsgruppen benötigen einen Sachkundenachweis zum Pflanzenschutz?

Die Erlangung des Nachweises wird für folgende Berufsgruppen zum Thema:

  • Landwirte 
  • Forstwirte
  • landwirtschaftliche Laboranten
  • landwirtschaftlich-technische Assistenten
  • Floristen
  • Gärtner 
  • Pflanzentechnologen
  • Schädlingsbekämpfer 
  • Winzer 

Möchtest du im eigenen Garten ein Pflanzenschutzmittel anwenden, brauchst du keinen Sachkundenachweis. Wichtig dabei ist, dass es sich um ein für den Privathaushalt zugelassenes Mittel handelt.

Im Gartencenter wird dir auffallen, dass Pflanzenschutzmittel nicht einfach im Regal stehen. Sie befinden sich unter Verschluss und du wirst einen sachkundigen Verkäufer zurate ziehen müssen.

Dieser wiederum muss sich im Verkaufsgespräch davon überzeugen, dass sein Kunde berechtigt ist, das offerierte Mittel im eigenen Garten anzuwenden.

Welche Ausführungen von Sachkundenachweisen für Pflanzenschutz gibt es?

In Paragraf neun des Pflanzenschutzgesetzes wird eine klare Unterscheidung zwischen Menschen, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun bekommen und Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen vorgenommen. Demzufolge werden die Nachweise in zwei Ausführungen erstellt. Eine dritte Option inkludiert beide Varianten.

Sachkundenachweis über die Pflanzenschutzmittel-Anwendung:

Hier wird bescheinigt, dass der Inhaber des Nachweises Pflanzenschutzmittel nicht nur selbst anwenden, sondern auch darüber beraten darf. Eingeschlossen ist auch die Berechtigung zur Aufsicht und Überwachung des Gebrauchs. 

Achtung: Dieser Nachweis berechtigt nicht dazu, Verkaufsgespräche zu Pflanzenschutzmitteln zu führen.

Sachkundenachweis über die Abgabe der Pflanzenschutzmittel:

Dieser Nachweis ist unerlässlich für all jene, die Pflanzenschutzmittel in den Verkauf bringen möchten. Dies gilt nicht nur für das herkömmliche Angestelltenverhältnis, sondern auch für Online-Händler oder den Privatverkauf. Der Nachweis berechtigt nicht nur zur Abgabe, sondern auch zum vorausgehenden Verkaufsgespräch.

Auf dem Antrag ist anzukreuzen, welcher Sachkundenachweis beantragt werden soll. Dies richtet sich nach dem aktuellen Kenntnisstand und letztlich nach den während der Ausbildung oder des Studiums erworbenen Kenntnissen. 

Hinweis: Wer für die Anwendung und Beratung wie auch für den Verkauf berechtigt werden will, kreuzt auf dem Antrag beide Kästchen an.

Für beide Optionen sind sogenannte „Alt-Sachkundige“ berechtigt. Diese Personen haben die Sachkunde vor dem Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung erworben. Der Stichtag hierfür ist der 6. Juli 2013.

Was kostet ein Sachkundenachweis für den Pflanzenschutz?

Die Kosten muss der Antragsteller aus eigener Tasche begleichen. Dies betrifft den Erstantrag ebenso, wie die regelmäßig zu absolvierenden Schulungen, die der Auffrischung des Dokuments dienen. 

Für die Erstausgabe des Nachweises fallen für die Schulung und Prüfung Kosten von maximal 500 Euro an. Es bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Wer Pflanzenschutzmittel lediglich verkaufen möchte, zahlt häufig einen geringeren Betrag. Für die Aufbauschulungen kann mit etwa der Hälfte der für die Erstbeantragung anfallenden Kosten gerechnet werden.

Für den Erwerb der Plastikkarte kommen nochmals Kosten von etwa 50 Euro hinzu.

Warum ist der Nachweis notwendig und was passiert, wenn man keinen hat?

Der Nachweis ist notwendig, weil es sich um gefährliche und aggressive Stoffe handelt, welche der Umwelt schaden und die Gesundheit beeinträchtigen können. 

Wer keinen Sachkundenachweis besitzt, handelt vorsätzlich und fahrlässig. Diese Ordnungswidrigkeit verlangt nach einem Bußgeld. Die entsprechenden Angaben findest du unter Absatz drei des Gesetzestextes.

Es können Geldbußen bis in Höhe von 50.000 Euro die Folge sein. Die Geldsumme richtet sich nach Art und Umfang der Ordnungswidrigkeit.

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